AGB – Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Verein Treppenhaus, Version 23.04.2024

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Verein Treppenhaus (nachfolgend: TREPPENHAUS) und den Kund:innen und Besucher:innen der Veranstaltungen von TREPPENHAUS. Mit dem Tätigen einer Online-Reservation, eines Online-Kaufs oder einer Online-Bestellung über die Website fyra.so oder vernetzte Websites erklärt die Kundin bzw. der Kunde, die vorliegenden AGB vollständig gelesen zu haben und mit diesen einverstanden zu sein. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.

1. Online-Verkauf von Tickets

Durch den Ticketkauf auf fyra.so wird ein verbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen. Dieser Kaufvertrag kann von der Kundin bzw. dem Kunden weder widerrufen, abgeändert noch rückgängig gemacht werden. Ort, Vorstellungsdatum und -zeit, Anzahl Tickets und der Preis gelten mit Abschluss des Kaufvertrages als verbindlich vereinbart.

2. Rücknahme von Tickets

Gekaufte Karten werden weder zurückgenommen noch umgetauscht. Bei Zuspätkommen oder bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Erstattung, dasselbe gilt für nicht in Anspruch genommene und somit verfallene Eintrittskarten.

Anspruch auf Rückerstattung besteht nur, wenn dies explizit in der Veranstaltung erwähnt wird, wie z.B.Absage wegen schlechten Wetters und wenn kein Alternativdatum zur Verfügung gestellt wurde. Bei besonderen Gründen kann TREPPENHAUS Tickets zurückerstatteten, die damit verbundenen Gebühren des Ticket-Providers werden vom zurückerstatteten Betrag aber abgezogen.

3. Ausdruck von Tickets

Kauft ein Kundin bzw. Kunde online Tickets, müssen diese von ihr/ihm ausgedruckt oder auf ein Smartphonegeladen und der Eingangskontrolle unaufgefordert vorgewiesen werden. Einlass wird nur gegen Vorweisungunbeschädigter Tickets gewährt. Fehlerhafte oder beschädigte Tickets (z.B. Tickets, deren Mikrostruktur, Strich- oder QR-Code beschädigt ist) verlieren ihre Gültigkeit und werden durch TREPPENHAUS nicht ersetzt. Bei Verdacht auf Duplikate oder betrügerisches Vorgehen behält sich TREPPENHAUS vor, alle Tickets zurückzuweisen – unter Rückerstattung des Kaufpreises an die sich mittels Quittung legitimierenden rechtmässigen Käuferin bzw. Käufers.

4. Haftungsausschluss

Jede Haftung von TREPPENHAUS wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. TREPPENHAUS haftet nur für grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Personenschäden oder direkte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden, insbesondereauch für jegliche Art von Übermittlungsfehlern, technische Störungen oder Mängel, Betriebsausfälle oder -unterbrüche, Eingriffe in IT-Systeme oder Folgeschäden inklusive Wartungsarbeiten, Überlastungen von IT-Systemen sowie Datenverluste oder weitere Folgeschäden wie auch entgangener Gewinn, ist explizit ausgeschlossen.

5. Hausordnung

Kund:innen kann der Zutritt zu einer Veranstaltung ohne Nennung von Gründen verweigert werden. Das Personal ist berechtigt, Personen, die den Ticketverkauf behindern, andere Personen belästigen, die Vorstellung stören oder abfilmen, zum Verlassen des Hauses aufzufordern und dies durchzusetzen. Der Zutritt kann weiter verhindert werden, wenn gegen die vorliegenden AGB verstossen wird. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht rückerstattet.

6. Garderobe

Bei nicht betreuter und betreuten Garderoben haftet TREPPENHAUS nicht für abhandengekommene oder beschädigte Gegenstände und Kleidungstücke.

7. Aufzeichnung von Veranstaltungen

TREPPENHAUS nimmt gewisse Veranstaltungen auf Bild-, Ton oder Tonbildträger auf. Die Kund:innen erklären sich einverstanden, dass während Veranstaltung von dazu berechtigten Personen Bild- und oder Tonaufnahmen durchgeführt werden können und dass TREPPENHAUS solche Aufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet, auch wenn die Person allenfalls darauf in Wort und/oder Bild erkennbar ist.

8. Rückerstattungsanspruch bei Absage der Veranstaltung oder einzelner Veranstaltungstage

Wird die gesamte Veranstaltung oder werden ganze Veranstaltungstage aufgrund von schlechtem Wetter, technischer Probleme (Stromversorgungsunterbruch etc.), Störung der Verkehrswege, politischen Unruhen, Kriegs- oder Terrorgefahr, Epidemien, Pandemien, sonstigen Krankheitsausbrüchen, behördlichen Weisungen oder Empfehlungen oder ähnlichen Fällen abgesagt, steht den Besucher:innen ein Rückerstattungsrecht im Umfang von 90 % des Entgelts zu.

Ob die gesamte Veranstaltung oder einzelne ganze Veranstaltungstage wegen der in Abs. 1 genannten Gründe abgesagt wird, steht im freien Ermessen von TREPPENHAUS. Eine Absage ist insbesondere auch zulässig, wenn kein behördliches Veranstaltungsverbot besteht.

Hatte die Besucherin bzw. Besucher einen Besuchervertrag abgeschlossen, der die Teilnahme an mehreren Veranstaltungstagen erlaubt, mussten aber nicht alle Veranstaltungstage abgesagt werden, so bezieht sich das Rückerstattungsrecht im Umfang von 90 % nur auf das Entgelt, das für die abgesagten Tage geleistet wurde. Dieses Entgelt bestimmt sich gemäss dem Verhältnis von Gesamttagen und abgesagten Tagen.

Eine Absage liegt vor, wenn das Veranstaltungsgelände an einem bestimmten Tag überhaupt nicht geöffnet wurde.

Wird die laufende Veranstaltung erst während eines laufenden Tages abgesagt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

TREPPENHAUS kommuniziert die Absage über seine Website oder vor Ort. Die Besucherin bzw. der Besucher akzeptiert, dass Absagen je nach Absagegrund auch bis wenige Minuten vor Festivalbeginn oder sogar danach ausgesprochen werden können.

Das Rückerstattungsrecht geht endgültig unter, wenn die Besucherin bzw. der Besucher nicht innert 120 Tagen nach dem letzten ordentlicherweise geplanten Festivaltag eine Rückerstattung bei der Stelle, über welche das Ticket bezogen wurde, beantragt.

9. Ersatztermin

Aus denselben Gründen, wie die Absage der gesamten Veranstaltung oder einzelner Veranstaltungstage stattfinden darf, können die gesamte Veranstaltung oder einzelne Veranstaltungstage auch auf einen Ersatztermin verschoben werden. Der Ersatztermin muss innerhalb von 16 Monaten der ursprünglich vorgesehenen Daten liegen.

Macht TREPPENHAUS den Ersatztermin nicht mit der Mitteilung der Absage bekannt, kann sich TREPPENHAUS vorbehalten, innert 60 Tagen seit Bekanntmachung der Absage einen Ersatztermin zu nennen.

Die nachträgliche Bekanntgabe des Ersatztermins erfolgt über die Website von TREPPENHAUS.

Für den Fall, dass ein Ersatztermin anberaumt wird, stehen der Besucherin bzw. dem Besucher keinerlei Rückerstattungsansprüche zu.

Es ist zulässig, eine verschobene Veranstaltung erneut zu verschieben.

10. Erkundigungspflicht der Besucherin, des Besuchers

Die Besucherin bzw. der Besucher muss sich, bevor sie/er zur Veranstaltung anreist, regelmässig darüber erkundigen, ob die Veranstaltung stattfindet. Sie/er findet die Information dazu auf der Website von TREPPENHAUS.

11. Anwendbares Recht

Online-Ticketreservationen, -Ticketkäufe, -Bestellungen sowie die weitere Geschäftstätigkeit von TREPPENHAUS unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG, Wiener Kaufrecht).

12. Inkraftsetzung

Diese AGB treten am 23. April 2024 in Kraft.

13. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Rorschach.

14. Weitere Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen der vorliegenden AGB nicht